2G Regel für körpernahe Dienstleistungen

Nov 23, 2021 Allgemein, Piercing

Wie bereits von der Regierung angekündigt, tritt ab Mittwoch den 24.11.2021 mit der neuen Coronaschutzverordnung auch die 2G-Regel für körpernahe Dienstleistungen in Kraft.

Somit dürfen wir Piercings, Schmuckwechsel, Nachkontrollen und auch Problembehandlungen NUR noch durchführen, wenn Ihr vollständig geimpft und/oder genesenen seid.

Wenn Euer Termin aufgrund der neuen Verordnung nicht mehr möglich ist, meldet Euch einfach kurz telefonisch bei uns.

Wir bitten um Verständnis.