Wie bereits von der Regierung angekündigt, tritt ab Mittwoch den 24.11.2021 mit der neuen Coronaschutzverordnung auch die 2G-Regel für körpernahe Dienstleistungen in Kraft.
Somit dürfen wir Piercings, Schmuckwechsel, Nachkontrollen und auch Problembehandlungen NUR noch durchführen, wenn Ihr vollständig geimpft und/oder genesenen seid.
Wenn Euer Termin aufgrund der neuen Verordnung nicht mehr möglich ist, meldet Euch einfach kurz telefonisch bei uns.
Wir bitten um Verständnis.